Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) evaluiert das BQS Institut seit 2009 kontinuierlich das Hautkrebsscreening, das gesetzlich Krankenversicherten ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre angeboten wird. Ziel ist es, die Qualität und Wirksamkeit des Screenings zu überprüfen und Weiterentwicklungen zu fördern.
Seit Juli 2008 haben gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening. Dieses können sie sowohl von einem Hausarzt als auch von einem Dermatologen durchführen lassen. Die Krebsfrüherkennungsrichtlinie (KFE-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sieht eine Evaluation des Hautkrebsscreening vor. Als wesentliche Datenbasis hierfür wurden die von den Ärzten zu erstellenden Dokumentationen der Screenings verwendet. Diese Dokumentationsdaten wurden ergänzt um die Krebsregisterdaten des Robert-Koch-Instituts und die Abrechnungsdaten des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI). Auf dieser Datengrundlage wurden wichtige Faktoren zur Beschreibung des Nutzens des Hautkrebsscreening mit geeigneten statistischen Verfahren analysiert, wie z. B. der Durchdringungsgrad (Anteil der Ärzte, die am Screening teilnehmen), der Anteil der Leistungsberechtigten, der das Screening in Anspruch nimmt oder auch die Veränderung in der Anzahl der entdeckten Hautkrebsfälle.
Der jüngste Abschlussbericht, veröffentlicht im November 2023, analysiert die Screeningdaten der Jahre 2019 bis 2022. Die Evaluation basiert auf umfangreichen Dokumentationsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie ergänzenden Informationen aus Krebsregistern und Abrechnungsdaten.
Wesentliche Ergebnisse: