Verfahren

Ablaufbeschreibungen und Bestimmungen zur Zertifizierung als Integriertes Myastheniezentrum

 

EINLEITUNG

Das Zertifizierungsverfahren für Myastheniezentren wird in Verantwortung und nach den Anforderungen der Deutschen Myasthenie Gesellschaft DMG e. V. durchgeführt.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen

  • die Stärkung der Patientensicherheit und Patientenorientierung die
  • Prüfung der medizinisch-pflegerischen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität und
  • der fachlich-kollegiale Austausch im Sinne eines Peer-Review.

Das BQS Institut für Qualität und Patientensicherheit GmbH wurde mit der methodischen und organisatorischen Umsetzung beauftragt.
Das Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass es in Verantwortung einer Selbsthilfeorganisation von Menschen mit Myasthenie durchgeführt wird. Betroffene Patienten wissen aus eigener Erfahrung, welchen Aspekten bei der Diagnosestellung und Behandlung besondere Bedeutung zukommt. Die Aspekte der Patientensicherheit und Patientenorientierung wurden bei der Erarbeitung der Kriterien für die Zertifizierung daher besonders berücksichtigt.
Selbstverständlich wurden darüber hinaus aber auch evidenzbasierte Kriterien für die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität aus medizinischen Leitlinien und wissenschaftlicher Literatur abgeleitet und von Fachexperten mit langjähriger Erfahrung konsentiert und publiziert (Henze, T.; Janzen R. W. C.; Schumm F.; Ärztlicher Beirat der Deutschen Myasthenie Gesellschaft (DMG): Myasthenie-Zentren – Empfehlungen zu ihrer Standardisierung. Akt Neurol 2008; 35: 85-88).
Ein weiterer Schwerpunkt des Zertifizierungskonzepts ist der fachlich-kollegiale Austausch im Sinne eines Peer-Reviews. In einem Expertengespräch zwischen den Auditoren und den Fachleuten aus dem zu zertifizierenden Zentrum werden einzelne Krankheitsverläufe sowie Strukturen und Prozesse diskutiert und gemeinsam Optimierungsmöglichkeiten für das einzelne Zentrum abgeleitet.

 

VERFAHRENSABLAUF

Die Zertifizierung durch die DMG erfolgt auf Grundlage eines ganztägigen Audits vor Ort unter Berücksichtigung weiterer, vorab übermittelter Unterlagen.
Das Zentrum stellt die im Vorfeld des Audits benötigten Informationen zur Verfügung, welche an die Auditoren der DMG weitergeleitet werden. Darüber hinaus wird eine Stichprobe von Patientenakten für eine Einzelfalldiskussion im Rahmen des Audits ermittelt.
Das Audit selbst wird von zwei Fachauditoren der DMG, einem Auditor des BQS-Instituts sowie einem Patientenvertreter durchgeführt und schließt neben der Begehung des Myastheniezentrums eine Einzelfalldiskussion ausgewählter Behandlungsverläufe sowie eine Erörterung von Qualitätsaspekten mit der Leitung des Zentrums im Sinne eines Peer-Review ein. Nach dem Audit wird ein Auditbericht erstellt, welcher dem Krankenhaus zur Verfügung gestellt wird und eine Empfehlung der Auditoren an die DMG im Hinblick auf die Zertifikatserteilung enthält.
Bei erfolgreichem Abschluss des Zertifizierungsverfahrens erteilt die DMG das Zertifikat „Integriertes Myastheniezentrum nach den fachlichen Anforderungen der Deutschen Myasthenie Gesellschaft“ für die Dauer von drei Jahren (bzw. nach fünf Jahren nach der zweiten und jeder weiteren Rezertifzierung).
In fachlich begründeten Fällen kann die DMG auf Empfehlung der Auditoren die Zertifikatserteilung mit der Auflage verbinden, dass Nachbesserungen seitens des Zentrums durch Vorlage von Dokumenten oder durch ein Zwischenaudit nachgewiesen werden.

 

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN IM DETAIL

Antragstellung

Der Antrag auf Einleitung des Zertifizierungsverfahrens nach den Anforderungen der DMG wird direkt bei dem BQS - Institut für Qualität und Patientensicherheit GmbH, welches von der DMG als Zertifizierungsstelle beauftragt wurde, gestellt. Antragsformulare und weitere Informationen stehen auf der Webseite www.myastheniezentren.de zum Download zur Verfügung oder werden auf Anfrage zugesandt.
Nach Antragseingang erhält das Zentrum eine Rechnung sowie die für das Zertifizierungsverfahren erforderlichen Dokumente.
Es wird empfohlen, den schriftlichen Antrag ca. 2 – 3 Monate vor dem geplanten Audittermin zu stellen.

Auditoren

Die Zertifizierung wird von zwei Fachauditoren der DMG, einem Auditor des BQS-Instituts sowie einem Patientenvertreter durchgeführt . Die Auditoren der DMG werden von zwei Mitgliedern des Ärztlichen Beirats, welche langjährige Erfahrung in der Behandlung von Patienten mit Myastheniesyndromen besitzen, gestellt und haben an einer Schulung für Auditoren teilgenommen.    
Das Zentrum kann die benannten Auditoren der DMG einmalig ablehnen. Die DMG benennt in diesem Fall neue Auditoren. Alle Mitglieder des Auditteams sind vertraglich zur Verschwiegenheit gegenüber allen nicht an der Zertifizierung dieses Zentrums beteiligten Personen verpflichtet.
Für die Rezertifizierung wird die Visitation durch einen Auditor der DMG, einen Auditor des BQS-Instituts sowie einen Patientenvertreter durchgeführt.

Zertifizierungsanforderungen

Grundlage für die Zertifizierung ist der jeweils aktuelle Anforderungskatalog der DMG für die Zertifizierung von Myastheniezentren. Dieser ist auf der gemeinsamen Webseite von DMG und BQS-Institut (www.myastheniezentren.de) öffentlich abrufbar. Die Vergabe des Zertifikats erfolgt nach dem Grundsatz, dass die Anforderungen zum Zeitpunkt des Audits bereits erfüllt sein müssen, während erst in der Zukunft wirksame Verbesserungsmaßnahmen bei zertifizierungsrelevanten Qualitätsaspekten nicht berücksichtigt werden.

Weiterentwicklung der Zertifizierungsanforderungen

Die kontinuierliche Qualitätsverbesserung ist nach dem Verständnis von DMG und BQS nicht nur für die zertifizierten Zentren, sondern auch für den Zertifizierungsprozess selbst zu fordern. Das Zertifizierungsverfahren und der Anforderungskatalog der DMG unterliegen daher einer kontinuierlichen Weiterentwicklung, zu der die Erfahrungen aus den Audits, die fachliche Kompetenz der Experten der DMG sowie die Rückmeldungen der Zentren beitragen.
Änderungen der Zertifizierungsanforderungen werden bereits zertifizierten Zentren zeitnah bekanntgegeben, damit erforderliche Anpassungen seitens der Zentren rechtzeitig vor Fälligkeit der Re-Zertifizierung berücksichtigt werden können.

Vorbereitung auf das Audit

Nach Beantragung durch das Myastheniezentrum versendet das BQS-Institut einen Zugangslink für das Online Zertifzierungsportal an das Krankenhaus.

Das BQS-Institut stimmt den Termin für das Audit zwischen Antragsteller und Auditoren ab. 
Nach Eingang der Zentrumsunterlagen und Begleichung der Zertifizierungsgebühr erfolgt eine erste Prüfung. Falls zu diesem Zeitpunkt bereits Hindernisse deutlich werden, welche einer erfolgreichen Zertifizierung entgegenstehen, wird dem Zentrum die Möglichkeit gegeben, das Zertifizierungsaudit auf einen späteren Termin zu verlegen.

Durchführung des Audits

Der zeitliche Ablauf des Audits ist über einen Auditplan festgelegt, der durch die Fachexperten der DMG erstellt wird. Die Auditoren begehen in dem Zertifizierungsaudit die relevanten Fachabteilungen und Funktionsbereiche und überprüfen dabei die fachlichen Anforderungen anhand von Unterlagen und Gesprächen mit den Mitarbeitern des Krankenhauses. Hinweise und Feststellungen werden für das Abschlussgespräch und den Auditbericht standardisiert erfasst.

Einzelfalldiskussionen

Die Erörterung von Behandlungsverläufen in einem gemeinsamen Gespräch zwischen Auditoren und Zentrumsmitarbeitern ist fester Bestandteil des Zertifizierungsverfahrens. Zu diesem Zweck wird nach definierten Standards eine Stichprobe von Patientenakten gezogen.
Zur Gewährleistung des Datenschutzes sind die ausgewählten Patientenakten rechtzeitig vor dem Audittermin vom Myastheniezentrum von allen Angaben zu befreien, welche eine Identifizierung einzelner Patienten ermöglicht (Erstellung einer anonymisierten Kopie). Zur Verringerung des Arbeitsaufwandes besteht alternativ die Möglichkeit, von den ausgewählten Patienten eine schriftliche Erklärung einzuholen, welche das Krankenhaus ausschließlich zum Zwecke der Zertifizierung von der Schweigepflicht gegenüber den Auditoren entbindet. Eine Vorlage für die Schweigepflichtsentbindung kann bei der BQS angefordert werden. Die Erklärung muss am Tag des Audits vorgelegt werden.

Zertifikatserteilung

Im Abschlussgespräch vor Ort werden die Ergebnisse des Audits mit der Leitung des Zentrums besprochen. Neben der Erfüllung der Zertifizierungsanforderungen werden dabei insbesondere Möglichkeiten zur Qualitätsverbesserung im Sinne eines Peer-Review im gemeinsamen Gespräch erörtert. Nach dem Audit wird ein Auditbericht erstellt, welcher dem Zentrum zur Verfügung gestellt wird. 
Im Abschlussgespräch und im Auditbericht geben die Auditoren eine einstimmige Empfehlung, ob das Zertifikat für die Dauer von drei Jahren erteilt werden kann.

Die Empfehlung kann beinhalten, die Gültigkeit des Zertifikats mit der Auflage zu verknüpfen, dass Korrekturen seitens des Zentrums durch Vorlage von Dokumenten oder durch ein Zwischenaudit nachgewiesen werden.

Der Vorstand der DMG entscheidet auf der Grundlage der Auditorenempfehlung und ggf. nach Anhörung der Zertifizierungskommission abschließend über die Zertifikatserteilung.

Veröffentlichung der Zertifizierung

Mit der Teilnahme am Zertifizierungsverfahren erklärt das Myastheniezentrum sein Einverständnis zur Veröffentlichung des Zentrumsnamens in der Liste erfolgreich zertifizierter Myastheniezentren. Diese wird auf den Webseiten von DMG und BQS publiziert. Details aus dem Audit oder die Nichterfüllung von Zertifizierungsanforderungen werden nicht veröffentlicht.

Die Vertreter der erfolgreich zertifizierten Zentren werden darüber hinaus in den erweiterten ärztlichen Beirat der DMG aufgenommen.

Verwendung von Zertifikaten

Das Zertifikat darf vom Zentrum für die Öffentlichkeitsarbeit und für Werbezwecke verwendet werden. Seitens des Zentrums muss sichergestellt werden, dass Art und Gültigkeit des Zertifikats anhand der Darstellung eindeutig erkennbar sind. Sofern die Zertifizierung in Form eines Logos auf öffentlich zugänglichen Dokumenten sichtbar gemacht werden soll, ist ein von der DMG zu diesem Zweck freigegebenes Logo zu verwenden.

Nach Auslaufen der Gültigkeitsdauer oder mit Entzug eines Zertifikats ist dem Zentrum eine weitere Verwendung des Zertifikats einschließlich des Logos nicht mehr gestattet. Das Zentrum hat sicherzustellen, dass entsprechende Werbematerialien und Dokumente geändert werden.

Umgang mit Auflagen

Werden im Rahmen einer Zertifizierung Abweichungen von den Anforderungen der DMG festgestellt, kann die Gültigkeit des Zertifikats mit der Auflage  verbunden werden, dass die Abweichungen innerhalb eines festgelegten Zeitraumes vom Zentrum behoben werden. Der Nachweis der Korrektur kann nach Vorgabe der Auditorenempfehlung durch Vorlage von Dokumenten oder durch ein Zwischenaudit nachgewiesen werden.

Einsprüche und Beschwerden

Falls eine zu zertifizierende Klinik mit der Bewertung durch das Auditteam nicht einverstanden ist, kann die Einrichtung ihren Einspruch innerhalb von 4 Wochen nach dem Audit bzw. nach Versanddatum des Auditberichtes schriftlich an das BQS-Institut richten. Der Vorstand der DMG entscheidet unter Hinzuziehung des ärztlichen Beirats der DMG über den Einspruch. Dabei wird gewährleistet, dass durch den Sachverhalt betroffene Fachexperten nicht an der Entscheidung beteiligt sind. Die Bearbeitung des Einspruchs wird dokumentiert und der Einrichtung umgehend mitgeteilt.

Rezertifizierung

Das Zertifikat „Integriertes Myastheniezentrum nach den fachlichen Anforderungen der Deutschen Myasthenie Gesellschaft“ wird nach der Erstzertifzierung für die Dauer von drei Jahren erteilt. Die Aufrechterhaltung des Zertifikats setzt eine Rezertifizierung voraus, welche rechtzeitig vor Zertifikatsablauf von den Myastheniezentren zu beantragen ist. Die zweite sowie alle weiteren Rezertifizierungen sind dann für die Dauer von fünf Jahren gültig.

Die Rezertifizierung entspricht in Ihrer Durchführung im Wesentlichen der Erstzertifizierung. Im Sinne einer kontinuierlichen Qualitätsverbesserung wird bei der erneuten Zertifikatserteilung berücksichtigt, inwieweit Korrekturmaßnahmen und Verbesserungsvorschläge des vorangegangenen Audits umgesetzt wurden.

Anzeigepflichten

Die Erteilung des Zertifikats erfolgt auf Grundlage der vom Myastheniezentrum zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie der Ergebnisse zum Zeitpunkt des Zertifizierungsaudits. Sofern sich für die Zertifizierung wesentliche Sachverhalte während der Gültigkeitsdauer des Zertifikats ändern, ist das Zentrum zur Anzeige der Änderung gegenüber der DMG oder dem BQS-Institut innerhalb von drei Monaten verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere ein Wechsel in der Leitung des Myastheniezentrums. Der Vorstand der DMG entscheidet anhand des Anforderungskatalogs sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisse des vorangegangenen Zertifizierungsverfahrens und ggf. unter Beratung durch den ärztlichen Beirat der DMG, ob das Zertifikat weiterhin gültig ist, ob das Zertifikat mit zeitlicher Befristung oder unter Auflagen aufrechterhalten werden kann oder ob das Zertifikat zu entziehen ist.

Beschwerden von Dritten

Beschwerden von Außenstehenden im Hinblick auf ein erteiltes Zertifikat werden dem Vorstand der DMG zur Beratung vorgelegt. In Fällen, in denen durch eine Beschwerde begründete Zweifel bestehen, dass ein Zertifikat bei Kenntnis der angeführten Punkte erteilt worden wäre, kann die DMG das betreffende Zentrum zur Durchführung eines Zwischenaudits auffordern. Die zertifizierten Myastheniezentren sind verpflichtet, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken und den Auditoren von DMG und BQS eine Begehung innerhalb von 6 Wochen ab Mitteilung zu ermöglichen. Die Kosten dieses Zwischenaudits trägt das Myastheniezentrum, sofern sich die Beschwerden als begründet herausgestellt haben.

Entzug des Zertifikats

Verstöße gegen die Zertifizierungsbestimmungen werden dem Vorstand der DMG zur Kenntnis gebracht. Dazu gehören insbesondere die Verletzung der Anzeigepflichten und die irreführende oder missbräuchliche Verwendung von Zertifikaten. Dem Zentrum wird Gelegenheit gegeben, zu den kritischen Punkten eine Stellungnahme abzugeben. Der Vorstand der DMG entscheidet darüber, ob das Zertifikat wegen Verletzung der Zertifizierungsbestimmungen entzogen werden muss.

Bei unter Auflagen erteilten Zertifikaten führt die Nichterfüllung der zentralen Zertifizierungsanforderungen ebenfalls zum Entzug des Zertifikats nach Ablauf der im Zertifikat bestimmten Frist.

Sekundäre Datennutzung

Mit der Teilnahme am Zertifizierungsverfahren erklärt sich das Myastheniezentrum einverstanden, dass Daten, welche im Rahmen der Zertifizierung erfasst werden, zum Zweck wissenschaftlicher Auswertungen genutzt und dauerhaft gespeichert werden dürfen. Diese Daten verbleiben beim BQS-Institut und werden vom BQS-Institut auf Anfrage der DMG oder interessierter Zentren ausschließlich in anonymisierter bzw. aggregierter Form ausgewertet. Es erfolgt keine Weitergabe oder Veröffentlichung zentrumsbezogener Angaben.
Das BQS-Institut stellt darüber hinaus sicher, dass keine personenbezogenen Patientendaten gespeichert oder weitergegeben werden.

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